Auszug zu: Die Kontroverse um die Reparationszahlungen
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Auszug zu "Die Kontroverse um die Reparationszahlungen"

  

Die Kontroverse um die Reparationszahlungen

 

Dokument Nr. 31

 

Briefwechsel zwischen dem

Rechtsberater des Außenministeriums Shabtai Rosenne

und dem Außenminister Moshe Sharett über die Teilnahme Sharetts an der Unterzeichnung des Abkommens über Reparationszahlungen.

 

 

1.9.1952

An: Den Außenminister – persönlich –

Absender: Shabtai Rosen, Justitiar im Außenministerium

 

Die Vorstellung, dass ausgerechnet Sie zur Unterzeichnung des Abkommens über die Reparationszahlungen nach Deutschland reisen sollen, erfüllt mich mit großer Besorgnis, denn dies scheint mir unter der Würde eines israelischen Außenministers zu liegen. Außerdem könnte der Vorgang in den kommenden Jahren Ihrem persönlichen Ruf schaden.

 

Ich verstehe ebenfalls nicht, weshalb es erforderlich sein sollte, dass ausgerechnet Adenauer selbst das Abkommen im Namen seiner Regierung unterzeichnet; dies kann doch keinen Einfluss auf die Implementierung des Vertrags haben.

 

Ich halte es aus diesen Gründen für meine Pflicht, Sie um erneute Erwägung dieses Schritts zu bitten; Sie könnten zu der Auffassung gelangen, dass die Implementierung in keiner Weise beeinträchtigt würde, sollten nicht der israelische Außenminister und der deutsche Bundeskanzler, sondern die jeweiligen Leiter der Verhandlungskommissionen die Unterzeichnung vornehmen.

 

Bitte verzeihen Sie meine Offenheit.

 

Hochachtungsvoll

 

Shabtai Rosenne

 

An: Den Justitiar

Absender: Der Außenminister

 

2.9.1952

 

Sie äußern Bedenken gegen den Regierungsbeschluss, dem zufolge im Namen des israelischen Staates der Außenminister das Reparationszahlungsabkommen mit Westdeutschland unterzeichnen soll, während für die Gegenseite der Kanzler der Bonner Regierung unterschreibt.

 

Nun könnte ich Ihr Ansinnen zurückweisen, indem ich Sie auf die Tatsache aufmerksam mache, dass die Sache bereits entschieden ist. Unsere Entscheidung ist der Gegenseite unterbreitet worden; desgleichen wurde die Information an die Presse weitergeleitet und nicht widerrufen. In einer solchen Situation kann keine Regierung, die auf sich hält, einen Rückzieher machen und über die Angelegenheit erneut beraten, vor allem dann nicht, wenn die Gegenseite sich hierdurch von ihrer Entscheidung entbunden fühlen könnte und sich unter Umständen genötigt sähe, die ganze Angelegenheit neu zu überdenken.

 

Im Licht dieser unumstößlichen, uns verpflichtenden Faktenlage muss ich Ihre Vermutung, die ich nur als seltsam bezeichnen kann, korrigieren, wir könnten uns in diesem Stadium immer noch eine Revision unserer Entscheidung erlauben, ganz so, als läge eine Änderung der beiderseits vereinbarten protokollarischen Formalitäten im Bereich des Machbaren.

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